Klassen- und Studienfahrten
- Mehrtägige Veranstaltungen sind nur dann durchzuführen, wenn sie zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen abgestimmt sind – dies erfordert eine geheime Abstimmung.
- Die Maximalkosten ohne Ansparen betragen im Inland 150 €, im Ausfand 225 €; mit der Möglichkeit des Ansparens 300€ im Inland und 450 € im Ausland.
- Die Teilnahme der Lehrer gehört zu den dienstlichen Aufgaben. Reisekosten werden nach Maßgabe des Hessischen Reisekostengesetzes erstattet. Die Lehrkräfte erhalten eine Aufwandsentschädigung, nähere Ausführungen sind im Erlass geregelt.
Die Schulkonferenz hat folgende Regelungen betreffend der Anzahl und möglicher Fahrtziele von Klassenfahrten beschlossen:
Fö + Gym 5 und 6 | Ziel innerhalb Hessens, Freiplätze für Betreuer in Jugendherbergen, Umlage der Fahrtkosten auf Schüler |
Koop 7 und 8 | Soziale Woche, Sonderregelung |
Hauptschule 9 und 10 sowie Realschule 9 und 10 |
Abschlussfahrt, Umlage der Fahrtkosten, Pauschale nach Erlass |
Gymnasium 7 bis 9 | Vorzugsweise Hessen, Freiplätze für Betreuer in Jugendherbergen, Umlage der Fahrtkosten |
Oberstufe | Einführungsphase: Berlin , Pauschale nach Erlass Q3 : Abschlussfahrt, Pauschale nach Erlass |
Bei vergleichbar preiswerter Alternative in einem benachbarten Bundesland kann die Beschränkung auf Hessen entfallen!